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BFH Beschluss v. - III S 3/94

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Finanzbeamter im Ruhestand. Er ist von seiner vierten Ehefrau geschieden und lebt mit ihr gemeinsam -- allerdings von ihr getrennt -- in einem Einfamilienhaus, das ihm und der Frau je zur Hälfte gehört. Die Einkünfte aus dem Einfamilienhaus, in dem auch noch Zimmer an Studenten vermietet sind, werden einheitlich und gesondert festgestellt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 255
BFH/NV 1995 S. 255 Nr. 3
OAAAB-34654

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