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BFH Urteil v. - I R 125/93

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr 1981 Verwaltungsrat der in der Schweiz ansässigen C AG. Für seine Tätigkeit erhielt der Kläger eine Vergütung. Hierauf wurde in der Schweiz Quellensteuer einbehalten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 369
BFH/NV 1995 S. 369 Nr. 5
FAAAB-34725

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