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BFH Urteil v. - IV R 103/92

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten, die im Streitjahr 1988 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Kläger unterhält auf eigenem Grund und Boden einen Gartenbaubetrieb und ermittelt den Gewinn daraus nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 779
BFH/NV 1994 S. 779 Nr. 11
UAAAB-34798

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