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BFH Urteil v. - IX R 64/92

Die Klägerinnen und Revisionsbeklagten (Klägerinnen) machten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus ihrem Mietwohnhaus erhöhte Absetzungen nach § 82 a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) für in den Jahren 1978 und 1981 angefallene Aufwendungen für die Heizungsanlage und für eine Fenstererneuerung geltend. Das seinerzeit zuständige Finanzamt folgte dem für diese Jahre und zunächst für die Folgejahre.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 869
BFH/NV 1995 S. 869 Nr. 10
NAAAB-34906

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