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BFH Beschluss v. - V B 57/93

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist Prostituierte. Die Umsätze aus dieser Tätigkeit unterwarf der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) in einvernehmlich geschätzter Höhe der Umsatzsteuer. Einspruch und Klage blieben erfolglos.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 313
BFH/NV 1995 S. 313 Nr. 4
YAAAB-34976

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