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BFH Urteil v. - VIII R 22/93

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hat mit Schriftsatz vom 3. Juli 1991 Klage erhoben, die -- unter dem Briefkopf der Prozeßbevollmächtigten und dem maschinenschriftlichen Zusatz "Steuerberater"-- mit einem handschriftlichen Schriftzug unterzeichnet ist, den das Finanzgericht (FG) im angefochtenen Urteil wie folgt beschrieben hat:"

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 222
BFH/NV 1995 S. 222 Nr. 3
CAAAB-35108

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