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BFH Urteil v. - VIII R 55/93

Die Beigeladenen zu 1 und 2 sind als Ärzte freiberuflich tätig. Sie gründeten 1974 die T-GmbH & Co. KG, Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), an welcher sie je hälftig als Kommanditisten beteiligt sind. Komplementärin ist die vermögensmäßig nicht beteiligte T-GmbH (Beigeladene zu 3). Gesellschaftszweck der Klägerin ist Bewirtschaftung von Tennishallen und der dazu gehörenden sportlichen und gastronomischen Einrichtungen. Sie hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1. Oktober bis 30. September.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 866
BFH/NV 1995 S. 866 Nr. 10
VAAAB-35119

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