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BFH Urteil v. - VI R 50/93

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Diplom-Betriebswirt und erzielte im Streitjahr 1990 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einer Tätigkeit als Organisator im EDV-Bereich. Seine Hauptaufgabe bestand in der Betreuung von PC-Anwendern.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 22
BFH/NV 1995 S. 22 Nr. 1
PAAAB-35215

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