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BFH Urteil v. - V R 106/91

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) errichtete als Beteiligter an einer Bauherrengemeinschaft ein Wohnhaus. Nachdem dieses bezugsfertig war, vermietete er es ab dem 1. Oktober 1979 an einen gewerblichen Zwischenmieter. Dieser vermietete es zu Wohnzwecken.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 466
BFH/NV 1995 S. 466 Nr. 6
NAAAB-35233

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