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BFH Urteil v. - V R 108/93

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Rechtsanwalt Mitglied einer Anwaltssozietät. Bei beruflich veranlaßten Fahrten benutzte er einen in seinem Eigentum stehenden Pkw. Im Sozietätsvertrag heißt es dazu:

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 644
BFH/NV 1995 S. 644 Nr. 7
HAAAB-35235

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