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BFH Urteil v. - V R 14/93

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erteilte selbständig Sprachunterricht. Ihre Umsätze blieben innerhalb der für Kleinunternehmer geltenden Grenzen (§ 19 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes -- UStG -- 1980).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 648 Nr. 7
BFH/NV 1995 S. 649
UAAAB-35248

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