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BFH Urteil v. - V R 27/93

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein "Wohnungsunternehmen" (Wohnungsbau, Hausverwaltung, Vermietung von Immobilien). Durch notarielle Verträge vom 27. Juli 1989 erwarb er verschiedene Grundstücke zu einem Gesamtkaufpreis von 2,3 Mio DM einschließlich gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer. Der vom Kläger durch Kreditaufnahme finanzierte und in voller Höhe auf ein Notaranderkonto überwiesene Kaufpreis wurde mit Forderungen eines Gläubigers der Grundstücksveräußerer verrechnet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 743
BFH/NV 1995 S. 743 Nr. 8
ZAAAB-35255

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