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BFH Beschluss v. - X B 146/93

Die Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) sind Eheleute, die im Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Sie waren im Streitjahr alleinige Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese Gesellschaft hatte zum 1. September 1989 das Grundstück in A für 2,1 Mio DM erworben. Zu diesem Zeitpunkt waren Gesellschafter der GbR der Antragsteller und Herr B. Am 29. November 1989 erwarb die Antragstellerin den hälftigen Gesellschaftsanteil des Herrn B unter Übernahme der Verbindlichkeiten. Das Grundstück ist mit einem Sechs-Familien-Haus bebaut. Im Streitjahr 1991 wurden drei Wohnungen für zusammen 2,7 Mio DM als Eigentumswohnungen veräußert.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 869
BFH/NV 1994 S. 869 Nr. 12
KAAAB-35286

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