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BFH Beschluss v. - X B 7/94

In der beim Finanzgericht (FG) anhängigen Klagesache wurde Rechtsanwalt A, dem Bevollmächtigten (B) des Klägers, Antragstellers und Beschwerdeführers (Beschwerdeführer), Akteneinsicht entgegen seinem Begehren nur unter Aufsicht gewährt, der weitergehende Antrag durch Beschluß vom 27. Januar 1993 abgelehnt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 888
BFH/NV 1994 S. 888 Nr. 12
HAAAB-35316

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