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BFH Beschluss v. - XI B 74/93

Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) haben in den Streitjahren keine Steuererklärungen abgegeben. Aufgrund von Kontrollmitteilungen, aus denen sich ergab, daß der Antragsteller in einzelnen Jahren für verschiedene Auftraggeber als Subunternehmer tätig geworden war, veranlagte sie der Beklagte (das Finanzamt -- FA --) aufgrund geschätzter Besteuerungsgrundlagen. Die Steuerfestsetzungen wurden bestandskräftig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 151
BFH/NV 1995 S. 151 Nr. 2
KAAAB-35328

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