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BFH Beschluss v. - X R 51/93

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob ein Steuerbescheid wirksam bekanntgegeben worden ist. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen. Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision hat der erkennende Senat durch Beschluß vom heutigen Tage als unbegründet zurückgewiesen. Mit der auf § 119 Nr. 5 und 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestützten Revision tragen die Kläger und Revisionskläger (Kläger) vor:

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 233
BFH/NV 1995 S. 233 Nr. 3
AAAAB-35408

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