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Merkblatt
über die Ausstellung und Zustellung der Lohnsteuerkarten 2005 durch die Gemeinden
Allgemeines
1. Rechtsgrundlagen
Für die Ausgestaltung, Ausstellung und Aushändigung der Lohnsteuerkarten 2005 gelten, soweit nachstehend nichts anderes vermerkt ist, die Vorschriften der §§ 32, 38b, 39 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2002 I S. 4210, 2003 I S. 179; BStBl 2002 I S. 1209), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen vom (BGBl. I S. 660, BStBl I S. 321) Art. 3 des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom (BGBl 2004 I S. 1753).
Die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2005 richtet sich nach dem IV C 5 – S 2363 – 19/04. Dieses Schreiben sowie das Muster für die Lohnsteuerkarten 2005 sind im BStBl 2004 I S. 618 veröffentlicht. Diese Anweisungen, die Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2002 vom , geändert durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004 vom BStBl (2003 I S. 455), die Lohnsteuer-Hinweise 2003 2004 (LStH), die Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 2001 2003 und die Einkommensteuer-Hinweise 2002 2003 (EStH) liegen diesem Merkblatt zugrunde.
2. Ausgestaltung der Lohnsteuerkarte 2005
(1) Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2005 ist vom BMF ein allgemein geltendes Muster bestimmt worden.
(2) Der Druck der Blanko-Lohnsteuerkarten (Vordrucke) für die Gemeinden obliegt ausschließlich der jeweiligen Ober...