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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 7523/01 EFG 2005 S. 7

Gesetze: AO § 218 Abs. 2, AO § 226, AO § 47

Aufrechnungserklärung des Finanzamts stellt verwaltungsrechtliche Willenserklärung dar

Leitsatz

Eine Aufrechnungserklärung des Finanzamts stellt keinen Verwaltungsakt, sondern eine verwaltungsrechtliche Willenserklärung dar, deren Wirksamkeit sich nach den aus dem Zivilrecht abgeleiteten Regelungen und Grundsätzen für die Wirksamkeit von Willenserklärungen richtet.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 7
EFG 2005 S. 7 Nr. 1
AAAAB-35768

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