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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 1107/02 EFG 2005 S. 44

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2 Satz 1, EStG § 33 Abs. 1

Übernahme von Strafverteidigungskosten für Geschwister als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger für die Verteidigung eines wegen einer Straftat in einem ausländischen Rechtsstaat angeklagten Verwandten in der Seitlinie trägt, können in der Regel nicht als aus sittlichen Gründen zwangsläufig angesehen werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 44
EFG 2005 S. 44 Nr. 1
KAAAB-35769

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