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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 360/02

Gesetze: AO § 227, AO § 240

Erlass von Säumniszuschlägen

Leitsatz

Ein Erlass von Säumniszuschlägen in voller Höhe kommt in Betracht, wenn die Säumnis geringfügig ist (hier 1 Tag) und besondere Umstände die Säumnis entschuldigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 176 Nr. 3
KÖSDI 2005 S. 14543 Nr. 3
EAAAB-35784

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