Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz
1EStG 2 und 5; § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 und Nr. 5 Satz
1 Halbsatz 1; § 15 Abs. 1 Nr. 1EStDV a.F. § 7 Abs.
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Gewinnrealisierung bei Begründung einer Betriebsaufspaltung
unter Beteiligung eines nahen Angehörigen
Leitsatz
1. Die verdeckte Einlage von
Wirtschaftsgütern des bisherigen Einzelunternehmers und jetzigen
Besitzunternehmers in das Betriebsvermögen einer zuvor zwischen dem
Besitzunternehmer und einem nahen Angehörigen im Wege der Bargründung
errichteten GmbH (Betriebsgesellschaft) führt zu einer Entnahme der
betreffenden Wirtschaftsgüter durch den Besitzunternehmer gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 2,
§ 6
Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG und damit zu
einer Gewinnrealisierung in Höhe des Bruchteils, welcher der
Beteiligungsquote des nahen Angehörigen (Nur-Betriebsgesellschafters) an
der Betriebs-GmbH entspricht.
2. Übertrug der
Besitzunternehmer vor In-Kraft-Treten des
§ 6
Abs. 6 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG
1999/2000/2002 Teile seines Betriebsvermögens teilentgeltlich (hier: gegen
Buchwertentgelt) auf die Betriebs-GmbH, so sind die
Übertragungsvorgänge hinsichtlich jeden einzelnen Wirtschaftsguts im
Verhältnis des Entgelts zum Teilwert in einen entgeltlichen und in einen
unentgeltlichen Teil aufzusplitten. Hinsichtlich der entgeltlichen Teile liegen
(gewinnrealisierende) Veräußerungsgeschäfte und bezüglich
der unentgeltlichen Teile verdeckte Einlagen vor.
3. Werden bei der Begründung
einer Betriebsaufspaltung sämtliche Aktiva und Passiva
einschließlich der Firma mit Ausnahme des Immobiliarvermögens auf
die Betriebsgesellschaft übertragen und das vom Besitzunternehmer
zurückbehaltene Betriebsgrundstück der Betriebsgesellschaft
langfristig zur Nutzung überlassen, so geht der im bisherigen
(Einzel-)Unternehmen entstandene (originäre) Geschäftswert
grundsätzlich auf die Betriebsgesellschaft über (Anschluss an
,
BFHE 195, 536,
BStBl II 2001, 771).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2005 II Seite 378 BB 2004 S. 2565 Nr. 47 BB 2004 S. 2738 Nr. 50 BFH/NV 2004 S. 1701 BFH/NV 2004 S. 1701 Nr. 12 DB 2004 S. 2505 Nr. 47 DB 2007 S. 8 Nr. 27 DStR 2004 S. 1998 Nr. 47 DStRE 2004 S. 1446 Nr. 23 FR 2005 S. 89 Nr. 2 HFR 2005 S. 14 INF 2004 S. 883 Nr. 23 KÖSDI 2004 S. 14431 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2006 S. 2667 StB 2005 S. 3 Nr. 1 TAAAB-35873