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BFH Urteil v. - X R 50/01 BStBl 2005 II S. 130

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Ablösung eines vorbehaltenen Nießbrauchs gegen wiederkehrende Leistungen [BStBl 2005 II S. 130]

Leitsatz

1. Wird ein anlässlich der Übergabe von Vermögen zur Vorwegnahme der Erbfolge zugunsten des Übergebers und/oder dessen Ehegatten vorbehaltener Nießbrauch später abgelöst und werden dabei zugunsten des bisherigen Nießbrauchers auf dessen Lebenszeit wiederkehrende Leistungen vereinbart, die aus den Erträgen des übergebenen Vermögens gezahlt werden können, ist im Zweifel davon auszugehen, dass sich der bisherige Ertragsvorbehalt fortsetzt; an die Stelle des vorbehaltenen Nießbrauchs tritt die Versorgungsrente.

2. Beruft sich bei Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen der Übernehmer darauf, dass für die Zukunft ausreichend hohe Nettoerträge zu erwarten seien, so sind in die das Jahr der Übergabe und die beiden folgenden Jahre umfassende Ertragsprognose vor allem diejenigen Erträge einzubeziehen, die auf eine veränderte Unternehmensführung bzw. Bewirtschaftung zurückzuführen sind. Soweit die nach der Vermögensübergabe zu erwartende Ergebnissteigerung hingegen die Folge vom Vermögensübernehmer vorgenommener wesentlicher, über die bloße Erhaltung und Reparatur hinausgehender Veränderungen am übergebenen Vermögen ist, bleibt sie für die Ertragsprognose außer Betracht.

Fundstelle(n):
BStBl 2005 II Seite 130
BB 2004 S. 2560 Nr. 47
BFH/NV 2004 S. 1699
BFH/NV 2004 S. 1699 Nr. 12
BStBl II 2005 S. 130 Nr. 4
DB 2004 S. 2509 Nr. 47
DStR 2004 S. 2003 Nr. 47
DStRE 2004 S. 1446 Nr. 23
FR 2005 S. 377 Nr. 7
HFR 2005 S. 18
INF 2004 S. 924 Nr. 24
KÖSDI 2004 S. 14436 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2006 S. 1763
StB 2005 S. 4 Nr. 1
DAAAB-35874

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