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BFH Urteil v. - III R 48/02 BStBl 2005 II S. 86

Gesetze: EigZulG § 6 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 1 bis 4EStG § 10eEStG § 26 Abs. 1

Keine Übertragung der nicht ausgenutzten Anspruchsberechtigung nach § 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 EigZulG auf ein Folgeobjekt

Leitsatz

Erwirbt ein Ehegatte von seinem verstorbenen Ehegatten infolge Erbfalls den Miteigentumsanteil an der gemeinsamen Wohnung hinzu und wird Alleineigentümer, kann er nach der Neuregelung durch das HBeglG 2004 Eigenheimzulage bis zum Ende des Förderzeitraums für das gesamte Objekt erhalten, auch wenn er bereits für ein anderes Objekt eine Förderung in Anspruch genommen hatte. Entfällt wegen Aufgabe der Eigennutzung die Voraussetzung für die weitere Inanspruchnahme der Eigenheimzulage, kann er hinsichtlich des nicht ausgenutzten Förderzeitraums die Eigenheimzulage aber nicht für ein Folgeobjekt beanspruchen. Für diesen Fall gilt der Ausschluss der Objektverbrauchsregelung in § 6 Abs. 2 Satz 4 EigZulG nicht.

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Fundstelle(n):
BStBl 2005 II Seite 86
BB 2004 S. 2566 Nr. 47
BFH/NV 2004 S. 1695
BFH/NV 2004 S. 1695 Nr. 12
BStBl II 2005 S. 86 Nr. 2
DB 2005 S. 538 Nr. 10
DStRE 2004 S. 1463 Nr. 24
FR 2005 S. 161 Nr. 3
HFR 2005 S. 9
INF 2004 S. 922 Nr. 24
KÖSDI 2004 S. 14438 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2006 S. 1768
StB 2005 S. 6 Nr. 1
RAAAB-35878

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