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BFH Urteil v. - VIII R 59/01 BStBl 2010 II S. 1048

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3EStG § 33 Abs. 2BSHG § 69b

Einnahmen und notwendiger behinderungsbedingter Mehrbedarf eines in einer eigenen Wohnung lebenden behinderten Kindes

Leitsatz

1. Ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht, ist für jeden Monat gesondert zu prüfen. Bei der Prüfung, ob ein behindertes Kind zum Selbstunterhalt imstande ist, ist ein nicht monatlich anfallender notwendiger behinderungsbedingter Mehrbedarf, der bei einer vorausschauenden Bedarfsplanung vorhersehbar ist, auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen und mit einer monatlichen Durchschnittsbelastung anzusetzen.

2. Zu den eigenen Mitteln eines behinderten Kindes gehört auch das Pflegegeld nach § 69b BSHG. Dieses ist in der tatsächlich ausgezahlten Höhe zu berücksichtigen.

3. Bei der Ermittlung, welche Aufwendungen zur Deckung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs notwendig sind, müssen eventuelle Hilfeleistungen der Eltern außer Betracht bleiben und dafür die Beträge angesetzt werden, die bei Inanspruchnahme fremder Dienstleister angefallen wären.

Fundstelle(n):
BStBl 2010 II Seite 1048
BB 2004 S. 2566 Nr. 47
BFH/NV 2004 S. 1715
BFH/NV 2004 S. 1715 Nr. 12
DB 2004 S. 2677 Nr. 50
DStRE 2004 S. 1411 Nr. 23
HFR 2005 S. 39
INF 2004 S. 929 Nr. 24
KÖSDI 2004 S. 14438 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2006 S. 1038
StB 2005 S. 2 Nr. 1
YAAAB-35880

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