Einnahmen und notwendiger behinderungsbedingter Mehrbedarf eines
in einer eigenen Wohnung lebenden behinderten Kindes
Leitsatz
1. Ob ein Anspruch auf Kindergeld
besteht, ist für jeden Monat gesondert zu prüfen. Bei der
Prüfung, ob ein behindertes Kind zum Selbstunterhalt imstande ist, ist ein
nicht monatlich anfallender notwendiger behinderungsbedingter Mehrbedarf, der
bei einer vorausschauenden Bedarfsplanung vorhersehbar ist, auf einen
angemessenen Zeitraum zu verteilen und mit einer monatlichen
Durchschnittsbelastung anzusetzen.
2. Zu den eigenen Mitteln eines
behinderten Kindes gehört auch das Pflegegeld nach
§ 69b
BSHG. Dieses ist in der tatsächlich ausgezahlten
Höhe zu berücksichtigen.
3. Bei der Ermittlung, welche
Aufwendungen zur Deckung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs notwendig sind,
müssen eventuelle Hilfeleistungen der Eltern außer Betracht bleiben
und dafür die Beträge angesetzt werden, die bei Inanspruchnahme
fremder Dienstleister angefallen
wären.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2010 II Seite 1048 BB 2004 S. 2566 Nr. 47 BFH/NV 2004 S. 1715 BFH/NV 2004 S. 1715 Nr. 12 DB 2004 S. 2677 Nr. 50 DStRE 2004 S. 1411 Nr. 23 HFR 2005 S. 39 INF 2004 S. 929 Nr. 24 KÖSDI 2004 S. 14438 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 13/2006 S. 1038 StB 2005 S. 2 Nr. 1 YAAAB-35880