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Einkommensteuerliche Behandlung von Venture Capital und Private Equity Fonds;
Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb
Bezug: (BStBl 2004 I S. 40)
Zu den nachfolgenden Fragen im Bereich der Venture Capital und Private Equity Fonds wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder folgende Auffassung vertreten:
1. Erteilung verbindlicher Auskünfte
Verbindliche Auskünfte können nach den allgemeinen Grundsätzen wieder erteilt werden. Voraussetzung ist das Vorliegen eines besonderen steuerlichen Interesses. Ein besonderes steuerliches Interesse für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist nur bei Fragestellungen gegeben, die nicht bereits durch das geklärt worden sind.
Soweit bisher umfassende, alle Punkte des ansprechende Anträge auf verbindliche Auskunft gestellt worden sind, ist die Auskunft auf echte Zweifelsfragen zu beschränken.
2. Zweifelsfragen
2.1 Haltedauer (Tz. 14 des
Für die Ermittlung der „gewogenen durchschnittlichen Haltedauer, bezogen auf das gesamte Beteiligungskapital” ist ausschließlich auf das Nominalkapital der jeweiligen Beteiligung abzustellen. Auf die detaillierte Entwicklung des Beteiligungskapitals unter Einbeziehung von Kapitalrücklagen, Gewi...