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FG München Urteil v. - 6 K 342/03

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3

Voraussetzung einer § 7g EStG-Rücklage

Leitsatz

Für eine § 7g EStG-Rücklage muss die voraussichtliche Investition bei Bildung der Rücklage so genau bezeichnet sein, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde.

Fundstelle(n):
LAAAB-36061

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