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FG München Urteil v. - 6 K 4180/02

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3

Pensionszahlungen an einen früheren Geschäftsführer eine GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Hat ein Gesellschafter-Geschäftsführer bei Abschluss der Pensionsvereinbarung bereits das 60. Lebensjahr vollendet, kann im Allgemeinen nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesellschafter während der ihm voraussichtlich verbleibenden Dienstzeit den Versorgungsanspruch noch erdienen kann.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAB-36062

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