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FG München Urteil v. - 6 K 1635/02

Gesetze: EStG § 6a Abs. 3 S. 1

Berücksichtigung von Vordienstzeiten eines Geschäftsführers bei der Berechnung einer Pensionsrückstellung

Leitsatz

Begonnen im Sinne des § 6 a Abs. 3 EStG hat ein Dienstverhältnis grundsätzlich erst mit dem tatsächlichen Dienstantritt des Dienstverpflichteten beim Dienstberechtigten.

Anders kann es sich bei einer Betriebsübernahme nach § 613 a BGB verhalten.

§ 613 a BGB erfasst nur Arbeitsverhältnisse, nicht aber Dienstverhältnisse von Organmitgliedern.

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Fundstelle(n):
FAAAB-36063

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