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FG München Beschluss v. - 6 V 680/04

Gesetze: AO § 122, AO § 191, HGB § 25

Haftung bei Firmenübernahme

Leitsatz

1. Ein Bekanntgabemangel eines Haftungsbescheids führt nicht grundsätzlich zur Nichtigkeit des entsprechenden Bescheids.

2. Maßgeblich für eine Firmenfortführung i.S. des § 25 HGB ist die Außenwirkung auf das Publikum. Wie der Wegfall eines Vornamens oder die Hinzufügung eines Gesellschaftszusatzes ist die Hinzufügung eines einzelnen Anfangsbuchstabens für die Firmenfortführung unschädlich.

Fundstelle(n):
NAAAB-36069

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