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BFH Urteil v. - VII R 23/03

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 3StromStG § 2 Nr. 3

Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes

Leitsatz

1. Die Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes in § 2 Nr. 3 StromStG ist eine vom Gesetzgeber vorgenommene Typisierung, die unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist. Sie verstößt insbesondere nicht gegen das in Art. 20 Abs. 3 GG angelegte Rechtsstaatsprinzip.

2. Eine GmbH, deren Tätigkeitsschwerpunkt im Mischen und Verpacken von Kaffee-Extrakten liegt, ist kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S. von § 9 Abs. 3 StromStG. Die Gewährung einer Steuerbegünstigung kommt deshalb nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 145
BFH/NV 2005 S. 145 Nr. 1
DB 2004 S. 2566 Nr. 48
DStRE 2004 S. 1485 Nr. 24
HFR 2005 S. 149
SAAAB-36157

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