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FinMin Schleswig-Holstein - S 2170

Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing

Ertragsteuerlich gestalten sich Mietkauf-, Miet- und Leasingverträge hinsichtlich der Zurechnung der Wirtschaftsgüter und der Behandlung der einzelnen Mietzahlungen bzw. Leasingraten oftmals problematisch. Bei der rechtlichen Beurteilung von entsprechenden Sachverhalten ist deshalb grundsätzlich zwischen folgenden Vertragstypen zu unterscheiden:

  • Kaufverträge

  • Mietverträge

  • Kauf nach Miete

  • Mietkaufverträge
    echter Mietkauf
    unechter Mietkauf (verdeckter Ratenkauf)

  • Leasingverträge

1. Kauf nach Miete

Bei einem Kauf nach Miete wird zunächst ein unbefristeter Mietvertrag über ein Wirtschaftsgut zu einem angemessenen Mietzins abgeschlossen, wobei der Mietvertrag schließlich durch Veräußerung des Wirtschaftsguts zum Zeitwert (= Teilwert) beendet wird. Die gezahlten Mieten haben dabei auf den vereinbarten Kaufpreis keine Auswirkung (es erfolgt keine Anrechnung).

In einem solchen Fall treten ertragsteuerlich folgende Rechtsfolgen ein:


Tabelle in neuem Fenster öffnen

während der Mietzeit

beim Vermieter:
beim Mieter
Miete = Betriebseinnahme
Miete =Betriebsausgabe
AfA-Berechtigung


Tabelle in neuem Fenster öffnen

im Fall der Veräußerung

beim bisherigen Vermieter:
beim bisherigen Mieter:
laufender Gewinn/Verlust
Anschaffungsvorgang
evtl. Veräußerungsgewinn/-verlust nach § 16 EStG
Aktivierung der Anschaffungskosten
 
AfA Berechtig...

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