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Vorwegabzug bei der Höchstbetragsberechnung (§ 10 Abs. 3 EStG)
1 Einkommensteuerrechtliche Situation
1.1 Gesellschafter-Geschäftsführer
Nach dem BStBl 2004 II S. 546, ist der Vorwegabzug bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit Pensionszusage nicht zu kürzen, weil seine Pensionsanwartschaft auf eigenen Beitragsleistungen in Form der Verringerung seiner Ansprüche auf Gewinnausschüttung beruht.
Diese BFH-Entscheidung ist in allen offenen gleich gelagerten Fällen, d.h. nur bei Alleingesellschafter-Geschäftsführern, anzuwenden ( BStBl 2004 I S. 582). Diese Fälle können jetzt auch im maschinellen ESt-Festsetzungsprogramm richtig verarbeitet werden.
Bei allen anderen Fällen, das sind Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von weniger als 100 v.H., bleibt es dabei, dass der Vorwegabzug (weiterhin) zu kürzen ist, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage hat. Wegen mehrerer beim BFH anhängigen Revisionsverfahren ruhen betroffene Einsprüche. Aussetzung der Vollziehung kann ggf. gewährt werden.
1.2 Zusammenveranlagte Ehegatten
Der BFH hat im Urteil vom entschieden, dass bei der Kürzung des den zusammenveranlagten Ehegatten gemeinsam zustehenden Vorwegabzugs nur der Arbeitslohn de...