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FG Hamburg  v. - II 388/98

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Adoptionskosten keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Adoptionskosten unfreiwillig kinderloser Eltern sind auch unter Berücksichtigung der neueren Rspr. des BFH zur Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für eine homologe künstliche Befruchtung nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. von § 33 Abs. 1 EStG anzuerkennen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAB-36606

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