VGA durch überhöhte Preisnachlässe eines
Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers an seine Ehefrau
Leitsatz
1. Gewährt ein mit
20 v.H. des Stammkapitals an einer GmbH beteiligter
Gesellschafter-Geschäftsführer seiner Ehefrau überhöhte
Preisnachlässe für in deren Gewerbebetrieb gelieferte Waren, liegt
eine vGA bereits im Zeitpunkt der Lieferung der Waren vor. Aus diesem Grund von
der GmbH gegen ihren Geschäftsführer geltend gemachte
Ersatzansprüche haben auf die Beurteilung des Vorgangs als vGA keinen
Einfluss mehr; Zahlungen zur Tilgung dieser Ansprüche sind unabhängig
davon verdeckte Einlagen des Gesellschafters, ob er oder seine Ehefrau die
Zahlungen leistet.
2. Tilgt die Ehefrau die
Ersatzansprüche in Höhe der überhöhten Preisnachlässe
durch Zahlung an die GmbH, führt dies bei ihr zu nachträglichen
Anschaffungskosten auf die bezogenen
Waren.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2004 S. 2726 Nr. 50 BFH/NV 2005 S. 105 BFH/NV 2005 S. 105 Nr. 1 DB 2004 S. 2671 Nr. 50 DStR 2004 S. 2143 Nr. 50 DStRE 2005 S. 127 Nr. 2 FR 2005 S. 199 Nr. 4 HFR 2005 S. 104 INF 2005 S. 46 Nr. 2 KÖSDI 2005 S. 14467 Nr. 1 StB 2005 S. 4 Nr. 1 QAAAB-36872