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BFH Urteil v. - VIII R 4/01

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2EStG § 11 Abs. 1HGB § 255 Abs. 1 Satz 2

VGA durch überhöhte Preisnachlässe eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers an seine Ehefrau

Leitsatz

1. Gewährt ein mit 20 v.H. des Stammkapitals an einer GmbH beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer seiner Ehefrau überhöhte Preisnachlässe für in deren Gewerbebetrieb gelieferte Waren, liegt eine vGA bereits im Zeitpunkt der Lieferung der Waren vor. Aus diesem Grund von der GmbH gegen ihren Geschäftsführer geltend gemachte Ersatzansprüche haben auf die Beurteilung des Vorgangs als vGA keinen Einfluss mehr; Zahlungen zur Tilgung dieser Ansprüche sind unabhängig davon verdeckte Einlagen des Gesellschafters, ob er oder seine Ehefrau die Zahlungen leistet.

2. Tilgt die Ehefrau die Ersatzansprüche in Höhe der überhöhten Preisnachlässe durch Zahlung an die GmbH, führt dies bei ihr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die bezogenen Waren.

Fundstelle(n):
BB 2004 S. 2726 Nr. 50
BFH/NV 2005 S. 105
BFH/NV 2005 S. 105 Nr. 1
DB 2004 S. 2671 Nr. 50
DStR 2004 S. 2143 Nr. 50
DStRE 2005 S. 127 Nr. 2
FR 2005 S. 199 Nr. 4
HFR 2005 S. 104
INF 2005 S. 46 Nr. 2
KÖSDI 2005 S. 14467 Nr. 1
StB 2005 S. 4 Nr. 1
QAAAB-36872

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