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BFH Beschluss v. - III R 188/90

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden als Eheleute für das Streitjahr (1987) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erhoben nach erfolglosem Vorverfahren Klage gegen den Steuerbescheid, mit der Adressierungsmängel des Bescheids und außerdem die Verfassungswidrigkeit des im Einkommensteuertarif berücksichtigten Grundfreibetrags sowie des für ihr Kind gewährten Kinderfreibetrags geltend gemacht wurden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 551
BFH/NV 1996 S. 551 Nr. 7
AAAAB-37148

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