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BFH Urteil v. - III R 53/92

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, errichtete in den Streitjahren 1982 und 1983 eine Werkhalle mit Bürogebäude. Zu diesem Zweck erwarb sie im Oktober 1982 ein Grundstück, auf welchem die Verkäuferin bereits mit der Errichtung eines solchen Gebäudes begonnen hatte. Den Antrag auf Baugenehmigung hatte die Verkäuferin, die an der Klägerin beteiligt ist, im ... 1982 gestellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 581
BFH/NV 1996 S. 581 Nr. 7
ZAAAB-37157

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