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BFH Urteil v. - II R 97/93

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) hält 1 v. H. der Geschäftsanteile an der X- GmbH und ist deren Geschäftsführerin. Ihr Ehemann hält die restlichen Anteile an der X- GmbH und ist ebenfalls Geschäftsführer dieser Firma.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 260
BFH/NV 1996 S. 260 Nr. 3
EAAAB-37206

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