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BFH Urteil v. - IV R 74/94

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Arzt für Allgemeinmedizin in A selbständig tätig. Er machte für die Streitjahre 1986 bis 1990 tatsächlich entstandene PKW-Kosten je gefahrenen Kilometer auch insoweit in vollem Umfang als Betriebsausgaben geltend, als er Fahrten an seiner Wohnung und seiner 7 km entfernten Praxis angetreten bzw. beendet und -- nach seinem Vortrag bei einer Außenprüfung -- anläßlich jeder dieser Fahrten einen Teil der täglich rund 15 Hausbesuche durchgeführt hatte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 117
BFH/NV 1996 S. 117 Nr. 2
RAAAB-37297

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