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BFH Urteil v. - IV R 79/93

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren (1978 bis 1982) gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Gegen die für die Streitjahre ergangenen Einkommensteueränderungsbescheide, in denen die Verluste aus einer Abschreibungsgesellschaft nicht mehr anerkannt wurden, erhoben die Kläger nach erfolglosem Einspruch Klage.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 234
EAAAB-37300

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