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BFH Urteil v. - IX R 66/93

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb mit Vertrag vom 3. Februar 1984 von seinen Eltern ein von diesen bewohntes Hausgrundstück. Die Eltern behielten sich ein lebenslängliches Wohnungsrecht an dem Grundstück vor. Darüber hinaus verpflichtete sich der Kläger, seine Eltern, soweit erforderlich, bis an ihr Lebensende zu pflegen, zu betreuen und zu versorgen. Wegen dieser Verpflichtung sollte eine Reallast auf dem Grundbesitz eingetragen werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 123
BFH/NV 1996 S. 123 Nr. 2
YAAAB-37341

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