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BFH Beschluss v. - V B 83/94

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betrieb ein sog. Erschließungskostenbüro. Für die Streitjahre 1985 und 1986 gab sie Umsatzsteuererklärungen ab. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) setzte die Umsatzsteuer jeweils erklärungsgemäß fest.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 1103
BFH/NV 1995 S. 1103 Nr. 12
WAAAB-37401

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