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BFH Beschluss v. - V B 91/94

Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) begehren Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteueränderungsbescheiden für 1983 bis 1987 vom 30. Juli 1990, in denen der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) gesondert ausgewiesene Steuerbeträge aus Rechnungen über die Errichtung einer später zwischenvermieteten Eigentumswohnung nicht mehr zum Vorsteuerabzug zuließ. Aussetzung der Vollziehung begehren die Antragsteller auch für die Abrechnungen über Umsatzsteueransprüche für 1983 bis 1987, die aufgrund der Steuerfestsetzungen verfügt wurden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 1042
BFH/NV 1995 S. 1042 Nr. 12
YAAAB-37409

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