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BFH Beschluss v. - V B 94/95

Der Vater (V) der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), ein Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, verkaufte einer GmbH (F-GmbH), deren alleiniger Gesellschafter er war, am 1. Oktober 1980 ... (Bürogeräte) für ... DM zuzüglich Umsatzsteuer. Am selben Tag verkaufte die F-GmbH die Gegenstände für denselben Preis an die seinerzeit sechs Jahre alte Klägerin. Diese überließ die bezeichneten Gegenstände aufgrund eines Leasing-Vertrages vom selben Tage an die F-GmbH, die die Gegenstände -- wiederum am selben Tage -- an V verleaste.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 502
BFH/NV 1996 S. 502 Nr. 6
JAAAB-37414

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