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BFH Urteil v. - VI R 48/95

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war im Streitjahr 1989 als Erzieherin in einem Kindergarten angestellt. Sie machte Aufwendungen für eine Supervision der pädagogischen Tätigkeit und für die Vermittlung weiterführender Fähigkeiten auf dem Gebiet der humanistischen Psychologie in Höhe von insgesamt ... DM als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 160
BFH/NV 1996 S. 160 Nr. 2
PAAAB-37639

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