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BFH Beschluss v. - VI S 8/95

Im Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) wegen Lohnsteuer-Jahresausgleichs 1988 und 1989 begehrte der Antragsteller, Aufwendungen für Fahrten zwischen A und B -- dem Wohnort seiner Mutter -- als Werbungskosten zu berücksichtigen, sowie im Hinblick auf geleistete Unterhaltszahlungen an seine im Ausland lebende Tochter einen Haushaltsfreibetrag, einen Kinderfreibetrag, einen Besucherfreibetrag und höhere Unterhalts- und Ausbildungsfreibeträge zu gewähren. Die Klage hatte keinen Erfolg.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 913
BFH/NV 1995 S. 913 Nr. 10
PAAAB-37652

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