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BFH Beschluss v. - V S 6/94

Der Antragsteller (das Finanzamt -- FA --) gab der Antragstellerin, die keine Steuer erklärungen abgegeben hatte, Umsatzsteuerbescheide für 1990 und 1991 mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen unter dem Datum des 16. April 1993 mit einfachem Brief durch die Post bekannt. Gegen diese Steuerbescheide legte die Antragstellerin verspätet Einspruch ein. Einspruch und Klage wurden zurückgewiesen. Die Revision gegen das klageabweisende Urteil wurde nicht zugelassen und die eingelegte Verfahrensrevision wurde verworfen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 805
BFH/NV 1995 S. 805 Nr. 9
WAAAB-37680

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