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BFH Urteil v. - XI R 9/95

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt eine Herrenboutique. Bis zum 30. Juni 1990 bestand ein Kommissionshandelsvertrag mit der Bezirkshandelsdirektion des volkseigenen Einzelhandels der Handelsorganisation -- HO --. Ab 1. Juli 1990 wandelte der Kläger das Geschäft in ein privates Einzelhandelsunternehmen um.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 128
BFH/NV 1996 S. 128 Nr. 2
JAAAB-37774

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