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BFH Beschluss v. - X R 18/94

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) machten mit der Klage gegen den Einkommensteuerbescheid 1986 geltend, der Grundfreibetrag, die Kinderfreibeträge sowie der Ausbildungsfreibetrag seien verfassungswidrig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 1003
BFH/NV 1995 S. 1003 Nr. 11
GAAAB-37788

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