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BFH Beschluss v. - II E 1/96

Die Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Kostenschuldnerin) hat ihre gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) eingelegte Revision mit Schriftsatz vom 13. Juni 1996 zurückgenommen. Daraufhin hat der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluß das Revisionsverfahren eingestellt und die Kosten der Kostenschuldnerin auferlegt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 375
BFH/NV 1997 S. 375 Nr. -1
FAAAB-37878

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