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BFH Beschluss v. - III B 47/95

Die Anträge des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) auf Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuer, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuermeß bescheide für das Streitjahr wurden vom Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt -- FA --) abgelehnt. Auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht (FG) blieb ohne Erfolg.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 753
BFH/NV 1996 S. 753 Nr. 10
EAAAB-37903

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